Allgemeine Geschäftsbedingungen
Almhotel Hochhäderich
Steurer GmbH, Hochhäderich 300, 6943 Riefensberg
Gültig ab 14.10.2026
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- Diese AGB gelten für alle Verträge über die Beherbergung und damit verbundene Leistungen der Steurer GmbH (im Folgenden kurz Hotel genannt).
- Als Vertragspartner des Hotels gilt der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat (im Folgenden kurz Gast genannt).
- Die AGB werden Bestandteil des Vertrages, wenn sie dem Gast vor oder bei Vertragsabschluss zugänglich sind, etwa im Online-Buchungssystem oder mit dem Angebot.
- Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Sie sollen zu Beweiszwecken schriftlich festgehalten und vom Hotel bestätigt werden, eine E-Mail genügt.
- Der Gast hält die jeweils gültige Hausordnung ein.
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- Der Vertrag kommt zustande, wenn das Hotel die Buchung des Gastes schriftlich bestätigt, eine E-Mail genügt. Bei Buchungen über das Online-Buchungssystem ist die Buchung mit der Buchungsbestätigung verbindlich. Kann eine Buchung nicht angenommen werden, verständigt das Hotel den Gast unverzüglich.
- Wer weitere Personen anmeldet, erklärt damit, dazu bevollmächtigt zu sein. Er informiert die Mitreisenden darüber, dass ihre Daten zur Abwicklung des Aufenthalts und zur Erfüllung gesetzlicher Meldepflichten verarbeitet werden. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
- Das Hotel kann eine Anzahlung verlangen. Höhe und Fälligkeit stehen in der Buchungsbestätigung.
- Ohne vorherige Reservierung bezahlt der Gast bei Ankunft das gesamte vereinbarte Entgelt im Voraus.
- Für Beherbergungsverträge zu einem bestimmten Termin besteht kein gesetzliches Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG). Es gelten die Stornobedingungen nach § 4.
- Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise.
- Ändern sich nach Vertragsabschluss Steuern oder Abgaben, die im Preis enthalten sind, gibt das Hotel diese Änderung an den Gast weiter, nach oben wie nach unten. Das gilt nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und Anreise mehr als zwei Monate liegen.
- Für die Besonderheiten im Zusammenhang mit den Alpenarena Vereinen gilt § 15 Punkt 5.
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- Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr (im Winter ab 16 Uhr) des Anreisetages zu beziehen. Am Tag der Abreise sind sie bis 11 Uhr (im Winter bis 10 Uhr) freizumachen.
- Für eine frühere oder längere Nutzung von Zimmer und Wellnessbereich ist ein kostenpflichtiger Early Check-in beziehungsweise Late Check-out an der Rezeption zu vereinbaren.
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- Bis zwei Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag können beide Vertragspartner den Beherbergungsvertrag ohne Angabe von Gründen durch einseitige Erklärung auflösen. Die Erklärung muss innerhalb dieser Frist schriftlich beim anderen Vertragspartner einlangen, eine E-Mail genügt. Storniert der Gast in dieser Frist, verrechnet das Hotel eine Bearbeitungsgebühr. Auch bei Umbuchungen kann das Hotel eine Bearbeitungsgebühr verlangen.
- Ab zwei Monaten vor Anreise richtet sich die Stornogebühr nach dem Zeitpunkt, an dem die schriftliche Stornierung einlangt. Sie wird vom vereinbarten Gesamtpreis berechnet.
• 2 Monate bis 1 Monat vor Anreise: 40 % plus 30 € Bearbeitungsgebühr
• 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise: 70 % plus 30 € Bearbeitungsgebühr
• in der letzten Woche vor Anreise: 90 % plus 30 € Bearbeitungsgebühr
• Nichtanreise ohne Stornierung: 100 % ohne Verpflegung; 90 % wenn Verpflegung mitgebucht wurde.
• spätere Anreise oder vorzeitige Abreise: siehe § 13 Punkt 1 - Upgrade zum Flex-Tarif: Eine Stornierung ist bis zwei Wochen vor Anreise ohne Angabe von Gründen kostenlos möglich. Innerhalb von 13 Tagen vor Anreise ist sie kostenlos möglich, wenn ein berechtigter Grund nachgewiesen wird. Berechtigte Gründe sind unvorhergesehene Ereignisse wie Erkrankung, Tod, Unfall, großer Sachschaden zu Hause oder Komplikationen in der Schwangerschaft. Der Aufpreis für den Flex-Tarif wird bei Stornierung einbehalten.
Gut zu wissen: Der Flex-Tarif muss bereits bei der Buchung gewählt werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. - Bei Buchungen zu einem Aktionspreis, der bei der Buchung ausdrücklich als nicht stornierbar ausgewiesen ist, ist eine kostenlose Stornierung ausgeschlossen.
- Das Hotel hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint und keine Anzahlung geleistet hat. Das gilt nicht, wenn ein späterer Ankunftszeitpunkt ausdrücklich vereinbart wurde.
- Hat der Gast die vereinbarte Anzahlung geleistet, bleibt das Zimmer bis spätestens 12 Uhr des Folgetages reserviert.
- Das Hotel kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung aus Gründen unmöglich wird, insbesondere durch höhere Gewalt, Betriebsurlaub oder behördliche Anordnungen. Bereits geleistete Zahlungen erstattet das Hotel in diesem Fall vollständig. Geringfügige und sachlich gerechtfertigte Änderungen, etwa angepasste Öffnungszeiten einzelner Einrichtungen, berechtigen den Gast nicht zur kostenlosen Stornierung.
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Eine Verlängerung des Vertrages erfordert die Zustimmung des Hotels.
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- Das Hotel hat das Recht, dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft (4-Sterne Segment) zur Verfügung zu stellen.
- Eine sachliche Rechtfertigung liegt beispielsweise vor, wenn das Zimmer unbenutzbar geworden ist oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt erfordern.
- Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.
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Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch, die Bedienung und die Benützung des gemieteten Zimmers, der Einrichtungen des Hotels und der sonstigen gebuchten Leistungen.
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- Wenn nichts anderes vereinbart ist, ist das vereinbarte Entgelt bei Ende des Aufenthalts in Euro fällig. Das Hotel akzeptiert Bargeld, Debitkarten und Kreditkarten der Marken Maestro und Visa. Für Kartenzahlungen verrechnet das Hotel keine Zusatzgebühren.
- Vor der Inbetriebnahme mitgebrachter elektrischer Geräte, die nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung des Hotels einzuholen.
- Der Gast haftet nach den Vorschriften des Schadenersatzrechts für jeden Schaden, den das Hotel oder dritte Personen durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleiden. Das gilt auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, das Hotel direkt in Anspruch zu nehmen.
- Wertsachen, Geld und Kostbarkeiten bewahrt der Gast am besten im Zimmersafe auf oder übergibt sie an der Rezeption zur Verwahrung. Für die Haftung des Hotels gilt § 11 Punkt 3.
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- Verweigert der Gast die Zahlung des vereinbarten Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Hotel zur Sicherung seiner Forderungen aus der Beherbergung sowie seiner Auslagen für den Gast das Recht zu, die eingebrachten Sachen zurückzubehalten (gesetzliches Zurückbehaltungsrecht nach § 970c ABGB).
- Das Hotel hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen (gesetzliches Pfandrecht nach § 1101 ABGB).
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Das Hotel erbringt die vereinbarten Leistungen in einem Umfang, der dem Standard eines 4-Sterne-Hotels entspricht. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Mängel meldet der Gast möglichst sofort an der Rezeption, damit das Hotel rasch Abhilfe schaffen kann. Einschränkungen, welche nicht vom Hotel verursacht wurden oder Einschränkungen durch behördliche Maßnahmen berechtigen nicht zu einem preislichen Abzug.
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- Für Personenschäden haftet das Hotel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für sonstige Schäden haftet das Hotel bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für Sachschäden ausgeschlossen.
- Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für Folgeschäden, reine Vermögensschäden, nicht erzielte Ersparnisse und Zinsverluste ausgeschlossen. Ersatzansprüche von Unternehmern verjähren ein Jahr nach Erbringung der Leistung.
- Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Hotel nur bis zum Betrag von derzeit 550 €. Für einen darüber hinausgehenden Schaden haftet das Hotel nur, wenn es diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder wenn der Schaden vom Hotel selbst oder seinen Mitarbeitenden verschuldet wurde. Das Hotel kann die Verwahrung ablehnen, wenn die Gegenstände wesentlich wertvoller sind, als Gäste des Hotels gewöhnlich in Verwahrung geben. Generell gilt, wertvolle Gegenstände werden vom Gast im Zimmersafe aufbewahrt.
- Bei Veranstaltungen, Workshops und Projekten anderer Veranstalter haften diese für ihre Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
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Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Anmeldung und gegen ein zuvor vereinbartes Entgelt in den dafür vorgesehenen Zimmern möglich. Das Hotel behält sich eine Ablehnung im Einzelfall vor. Tiere dürfen sich nur in den vom Hotel bestimmten Bereichen aufhalten, es gilt eine Leinenpflicht. Für Schäden, die sein Tier verursacht, haftet der Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 1320 ABGB).
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- Wurde der Beherbergungsvertrag für eine bestimmte Zeit geschlossen, endet er mit Zeitablauf. Reist der Gast vorzeitig ab, bleibt das vereinbarte Entgelt fällig. Das Hotel rechnet an, was es sich durch die vorzeitige Abreise erspart (10 % vom Logispreis inkl. Verpflegung) oder durch eine anderweitige Vermietung des Zimmers einnimmt.
- Räumt der Gast das Zimmer nicht bis zu der in § 3 genannten Zeit, ist das Hotel berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
- Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast
• von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht, durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Hotel, seinen Mitarbeitenden oder einer im Hotel wohnenden Person einer strafbaren Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
• von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
• die vorgelegte Rechnung trotz Aufforderung nicht innerhalb einer zumutbaren Frist bezahlt.
- Wird die Vertragserfüllung durch ein Ereignis höherer Gewalt unmöglich, etwa durch Pandemien oder behördliche Schließungen und Verbote, wird der Vertrag aufgelöst. Das Hotel erstattet das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurück und zieht aus dem Ereignis keinen Gewinn (§ 1447 ABGB).
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- Erfüllungsort ist Riefensberg, der Ort, an dem das Hotel liegt. Es gilt österreichisches Recht. Gegenüber Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen ihres Heimatrechts entzogen wird.
- Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für das Hotel sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
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- Sämtliche Zahlungen sind wie vertraglich vereinbart zu leisten, ansonsten binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung (Einlangen auf dem Konto des Hotels). Bei Zahlungsverzug gelten gegenüber Verbrauchern die gesetzlichen Verzugszinsen von 4 % pro Jahr (§ 1000 ABGB), gegenüber Unternehmern die Verzugszinsen nach § 456 UGB.
- Zustellungen an den Gast erfolgen rechtswirksam an die bei der Buchung genannte Adresse. Der Gast gibt eine Adressänderung während des aufrechten Vertragsverhältnisses schriftlich bekannt.
- Ist der Gast Unternehmer, verzichtet er darauf, diesen Vertrag aus welchen Gründen auch immer anzufechten, insbesondere wegen Irrtums oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
- Die Preise enthalten sämtliche Steuern und Abgaben. Die Ortstaxe wird vor Ort zusätzlich erhoben. Nicht in Anspruch genommene Leistungen oder Teilleistungen mindern den Nächtigungs- oder Gesamtpreis nicht.
- Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass im Almhotel Hochhäderich das Gesundheitspflege-Forschungsprojekt „Aktiv sein & Alpenluft schnuppern“ stattfindet. Dieses gemeinschaftliche Projekt wird vom Alpenarena Gesundheitsinstitut, Förderverein für nachhaltige und ganzheitliche Gesundheitspflege (ZVR-Zahl 1129020230), und von der Alpenarena Sportakademie (ZVR-Zahl 1961686583) durchgeführt beziehungsweise begleitet. Sämtliche gewerblichen Leistungen erbringt die Steurer GmbH.
Fördermitglieder der Alpenarena Vereine sind berechtigt, an Veranstaltungen, Workshops sowie Forschungs- und Bildungsprojekten teilzunehmen, und genießen besondere Vorteile. Es kann Termine geben, an denen einzelne Räume oder das ganze Haus für Vereinsaktivitäten reserviert sind. Eine freiwillige Fördermitgliedschaft steht jedem Gast offen. Mitglied werden ist ganz leicht: www.sportakademie.club - Es gibt Angebote, für deren Durchführung eine Mindestteilnehmerzahl erreicht werden muss. Muss ein Angebot wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen abgesagt oder im Ablauf verändert werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung oder Preisreduktion. Bereits bezahlte Beiträge oder Anzahlungen werden ohne Abzug zurückerstattet. Ein Ersatz für darüber hinausgehende Aufwendungen jeder Art, etwa Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und Übernachtungskosten, ist ausgeschlossen.
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Es gilt die Datenschutzerklärung in der jeweils aktuellen Fassung: www.alm-hotel.at/datenschutz
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- Personenbezeichnungen in diesen AGB gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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- Gruppen bestehen aus mindestens 15 Personen (exklusive Reiseleitung), die gemeinsam anreisen und abreisen. Sinkt die Teilnehmerzahl nach der Reservierung auf weniger als 15 Personen, entscheidet das Hotel, ob die verbleibenden Personen weiterhin als Gruppe gelten. Als Gruppe gilt, wenn eine Person für alle bucht und nur eine Rechnung verlangt wird. Im Einzelfall können Sonderkonditionen vereinbart werden.
- Der Voucher oder die Gruppenbestätigung ist bei Ankunft an der Rezeption abzugeben. Die bestellten Leistungen werden in einer einzigen Rechnung ausgewiesen. Einzelabrechnungen sind bei Gruppenkonditionen nicht möglich.
- Bis sechs Wochen vor Ankunft ist eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrages zu leisten. Der Restbetrag ist bis 14 Tage vor Ankunft fällig. Etwaige Bankspesen trägt der Besteller. Der Vertrag kommt erst mit Eingang der Anzahlung zustande.
- Die Namensliste der Gruppe (inklusive Anzahl der Kinder) ist spätestens 14 Tage vor dem Ankunftstag zu übermitteln.
- Stornierungen erfolgen ausschließlich schriftlich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Einlangens beim Hotel. Die Stornogebühr beträgt:
• bis 30 Tage vor dem Ankunftstag: kostenfrei
• 29 bis 14 Tage vor dem Ankunftstag: 50 % des vereinbarten Umsatzes der stornierenden Personen
• innerhalb von 3 Tagen vor dem Ankunftstag: 100 % des vereinbarten Gesamtumsatzes
- Sämtliche gebuchten Leistungen sind spätestens bei Abreise vor Ort zu bezahlen. Andere Vereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Hotels.
- Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für Gruppen, soweit die Punkte 1 bis 6 nichts anderes regeln.